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§ 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen im Bereich IT-Service, Software- und Gerätekonfiguration sowie technischen Support, die zwischen dem Dienstleister (nachfolgend „ich“ oder „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“) vereinbart werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie mich formlos (mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Messenger) mit einer Tätigkeit beauftragen
und ich diesen Auftrag annehme.

§ 2 Diagnose & Fehleranalyse (Anfängliche Diagnosekosten)
  1. Ist die Ursache eines IT-Problems bei Auftragserteilung unklar, erfolgt zunächst eine professionelle Fehleranalyse (Diagnose).
  2. Für diese anfängliche Diagnose wird eine pauschale Aufwandsentschädigung berechnet, sofern nicht direkt im Anschluss eine Behebung des Fehlers vereinbart wird. Diese Diagnosepauschale deckt das Prüfen des Systems und das Aufzeigen von Lösungswegen ab.
  3. Sollte sich bei der Diagnose herausstellen, dass eine Reparatur oder Einrichtung unmöglich oder wirtschaftlich unvollständig ist, bleibt der Anspruch auf die Diagnosepauschale bestehen.

§ 3 Vergütung & Abrechnung nach Stundensatz
  1. Die Abrechnung der eigentlichen IT-Dienstleistungen erfolgt auf Basis des vereinbarten Stundensatzes.
    Die Abrechnung erfolgt fair in Einheiten von jeweils 15 Minuten. Jede angefangene Viertelstunde
    wird anteilig berechnet.
  2. Der zeitliche Umfang des Auftrags wird vorab grob auf eine Arbeitsstunde geschätzt.
    Zeichnet sich während der Arbeit ab, dass die Behebung des Problems oder die Einrichtung der Systeme weitere Stunden in Anspruch nehmen wird (z. B. aufgrund unerwarteter Systemfehler oder unvollständiger Kundendaten), werde ich die Arbeit pausieren.
  3. Zusätzliche Stunden und der damit verbundene Mehraufwand werden stets vorab mit Ihnen
    abgesprochen und erst nach Ihrer ausdrücklichen (auch mündlichen) Zustimmung ausgeführt.
  4. Sonderfall 1: Die Installationszeit für Betriebssysteme (Windows, Linux) ist für Sie kostenlos,
    sie wird als Arbeitspause verrechnet. Die Installation ist beendet,
    sobald die Gerätetreiber installiert werden.
  5. Sonderfall 2: Datensicherungen werden nach Pauschale abgerechnet. Die dabei anfallende Zeit wird als Arbeitspause verrechnet.

§ 4 Fahrtkosten (Anfahrtskosten)

Für Einsätze vor Ort beim Kunden werden Fahrtkosten pauschal wie folgt berechnet:

  1. Der reguläre Tätigkeitsort wird durch folgende Gemeinden definiert:
    Seeheim, Jugenheim, Alsbach und Bickenbach
  2. Innerhalb des Ortes: Für Anfahrten zu Kunden, die ihren Sitz/Wohnort innerhalb des regulären
    Tätigkeitsortes des Dienstleisters haben, wird die
    einfache Anfahrtspauschale berechnet.
  3. Außerhalb des Ortes: Für Anfahrten zu Zielen außerhalb der Ortsgrenze wird aufgrund des erhöhten Zeit- und Fahrtaufwands das Doppelte der innerörtlichen Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
  1. Sie sind verpflichtet, mir alle für die Einrichtung oder den Support notwendigen Zugangsdaten
    (
    Passwörter, Administrator-Rechte, Windows/Office Aktivierungsschlüssel) rechtzeitig bereitzustellen und den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen. Wartezeiten, die durch nicht auffindbare Zugangsdaten oder unvollständige Vorbereitungen des Kunden entstehen, gelten als voll abrechenbare Arbeitszeit.
  2. Wichtiger Hinweis zur Datensicherung:
    Vor Beginn jeglicher Arbeiten an Software, Betriebssystemen oder Hardware (wie Druckern und PCs) muss eine vollständige Datensicherung durchgeführt werden. Sofern Sie auf eine Datensicherung verzichten
    wollen, ist es erforderlich das sie das Dokument zur Haftungsbeschränkung unterschreiben.

§ 6 Mängelansprüche, “Kausalitäts-Klausel” & Fremdeinwirkung
  1. Sollte eine von mir durchgeführte Leistung nachweislich mangelhaft gewesen sein, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
  2. Ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung ist komplett ausgeschlossen, wenn das System nach der Fertigstellung und Übergabe meiner Arbeit durch äußere Einflüsse oder Dritte verändert wurde. Hierzu zählen insbesondere:
  • Automatische oder manuell installierte Software- und Betriebssystem-Updates (z. B. automatische Windows-Updates, automatische App- oder Treiber-Updates).
  • Veränderungen der Konfiguration durch den Kunden selbst (z. B. “Ausprobieren” von Einstellungen) oder durch andere Personen/IT-Dienstleister.
  • Nachträgliche Installation von Programmen, Virenscannern oder das Auftreten von Schadsoftware (Viren/Malware).

    3. Tritt ein Fehler aufgrund solcher nachträglichen Veränderungen auf, handelt es sich rechtlich
    um einen
    neuen Auftrag. Der daraus resultierende Arbeitsaufwand zur Fehlerbehebung wird regulär nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

    § 7 Gewährleistung über Fernwartung
    1. Fernwartung-Zuerst-Prinzip: Um Ausfallzeiten und Kosten für beide Seiten zu minimieren, vereinbaren die Parteien, dass die Überprüfung und Analyse von Mängelrügen oder Reklamationen ausschließlich per Fernwartung (z. B. über Rustdesk oder pcvisit) erfolgt.
    2. Stellt sich bei der Remote-Überprüfung heraus, dass die Ursache des Fehlers tatsächlich bei meiner ursprünglichen Ausführung lag, wird der Mangel direkt digital und für Sie kostenlos behoben.
    3. Physischer Besuch auf Kundenwunsch: Handelt es sich um ein reines Software- oder Konfigurationsproblem, das per Fernwartung gelöst werden könnte, und Sie wünschen dennoch ausdrücklich meinen physischen Besuch vor Ort, wird hierfür unabhängig von der Schuldfrage eine pauschale Vor-Ort-Gebühr (Anfahrts- und Diagnosepauschale) fällig. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Vor-Ort-Besuch bei remote-lösbaren Problemen besteht nicht.

    § 8 Haftungsbeschränkung

    Ich hafte für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht) hafte ich auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    § 9 Zahlung

    Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel direkt nach Abschluss der Arbeiten. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
    Als Kleinunternehmer wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.